Abgeltungsteuer
Mit dem Gesetz zur Unternehmensteuerreform hat der Gesetzgeber zugleich grundlegende Änderungen für private Kapitalanleger beschlossen. Kernpunkt ist die Einführung einer Abgeltungsteuer zum 1. 1. 2009. Ihr unterliegen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und – unabhängig von Haltefristen – privaten Veräußerungsgeschäften aus Wertpapieren und Finanzinstrumenten. Der Steuersatz beträgt 25 %. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bei einem Kirchensteuersatz von 8 % beläuft sich die Gesamtsteuerbelastung auf Anlegerebene künftig einheitlich auf 27,82 % – anstelle von aktuell bis zu 49,30 %.
Der Schuldner oder die auszahlende Bank behalten die Abgeltungsteuer direkt an der Quelle ein und führen sie an das Finanzamt ab. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Er braucht insoweit keine Steuererklärung mehr abzugeben. Positiver Nebeneffekt ist, dass die abgeltungsbesteuerten Einkünfte nicht die Steuerprogression der übrigen Einkünfte erhöhen. Anleger, deren individuelle Steuerbelastung unter dem Abgeltungsteuerniveau liegt, können zur Steuerveranlagung optieren.
Zur Gegenfinanzierung schafft der Gesetzgeber das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Veräußerungen von Kapitalgesellschaftsanteilen im Privatvermögen ab. Der Abzug von Werbungskosten entfällt. Aktienverluste lassen sich nur noch mit Aktiengewinnen verrechnen. Und schließlich dürfen Verluste aus Kapitalvermögen in Zukunft weder mit anderen Einkunftsarten verrechnet noch in das Vorjahr zurückgetragen werden.
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