Sonstige Verfahrensänderungen
Die Pflicht zur Ausstellung der Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen besteht letztmals für das Jahr 2008. Der Kontenabruf durch Finanzbehörden, sonstige Behörden und Gerichte ist nur noch in bestimmten, abschließend aufgezählten Tatbeständen zulässig. Die Tatbestände sind z. T. weitgehend, etwa zur Erhebung von bundesgesetzlich geregelten Steuern. Es bleibt abzuwarten, ob hiermit auch tatsächlich eine Reduktion der Kontenzugriffe einhergehen wird.
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