Unternehmensteuer-
reform 2008


Abgeltungsteuer


Erbschaftsteuerreform

Gestaltungshinweise

Die Einführung der Abgeltungsteuer erfordert, sich frühzeitig steueroptimal auf den Systemwechsel einzustellen. Zu diesem Zweck sind exemplarisch folgende Gestaltungsüberlegungen einzubeziehen:

  • Zuflusssteuerung von Zinserträgen: Angesichts der deutlichen Steuersatzsenkung für Zinserträge ist – abhängig von der individuellen Steuersituation – zu überlegen, Zinsen erst nach dem 31. 12. 2008 zu vereinnahmen.
  • Konservierung der Steuerfreiheit: Durch den Erwerb von Aktien, offenen und geschlossenen Fondsanteilen und Termingeschäften bis Ende 2008 lässt sich die Steuerfreiheit außerhalb der geltenden Jahresfrist konservieren. Gleiches gilt für bis zum 14. 3. 2007 erworbene Teilschutzzertifikate, insbesondere langlaufende oder Endloszertifikate. Aber auch bei entsprechenden Erwerben nach dem 14. 3. 2007 kann der Zertifikateanleger innerhalb der knapp zweijährigen Übergangsfrist bis zum 30. 6. 2009 steuerfreie Kursgewinne realisieren.
  • Individuelle Anlagevehikel: Im Einzelfall kann sich der Einsatz von in- oder ausländischen Spezialfonds, vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften oder fondsgebundenen Lebensversicherungen anbieten.
  • Werbungskostenmanagement: Um dem Abzugsverbot für Aufwendungen für abgeltungsbesteuerte Kapitaleinkünfte zu entgehen, eignen sich Gestaltungen, die derartige Aufwendungen in die Kapitalanlage internalisieren. Alternativ ist die Einkunfts- oder Finanzierungsverlagerung hin zu nicht abzugsbeschränkten Einkünften zielführend.
  • Gezielter Aufbau und Nutzung von Spekulationsaltverlusten während der Übergangsphase 1. 1. 2009 bis 31. 12. 2013.

 

Liquiditätsvorteil bei Auslandskonten/-depots: Mittels entsprechender Bankenwahl lässt sich der unterjährige Einbehalt der Abgeltungsteuer an der Quelle vermeiden. Dies gilt zumindest solange, als das Finanzamt keine oder nur geringere Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Abgeltungsteuerschuld festsetzt.


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