Unternehmergesellschaft
Pendlerpauschale
Geänderte Offenlegungsvorschriften zum 01.01.2007
Steuergutschrift für ausländische Körperschaftsteuer
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Ist Ihr Jahresabschluss verlässlich?
Wo liegen die Unterschiede der oben aufgeführten Alternativen?

Im ersten Fall (Erstellung ohne Prüfungshandlungen) wird der Jahresabschluss allein aus der Buchhaltung entwickelt. Oftmals erfolgt die Inventur des Vorratsvermögens und dessen Bewertung durch die Unternehmen selbst; der Jahresabschlussersteller prüft diese Ansätze nicht mehr. Aus haftungsrechtlicher Sicht bestehen nur geringe Möglichkeiten für einen fremden Dritten, einem Jahresabschlussersteller, der „auf der Basis der Buchführung und den erteilten Auskünften“ den Abschluss erstellt hat, einen Fehler nachzuweisen. Nicht zuletzt darum sehen die bankenrechtlichen Vorgaben vor, dass Jahresabschlüsse, die mit diesem Urteil bescheinigt werden, nicht als ausreichend angesehen werden.

Bei der zweiten Alternative (Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen) wird das Zahlenwerk des Jahresabschlusses einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Hierbei werden sogenannte analytische Prüfungen vorgenommen, die im Wesentlichen aus der Beurteilung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, Zeitreihenanalyse etc. auf deren Basis die Ordnungsmäßigkeit / Richtigkeit des Jahresabschlusses beurteilt werden kann. Daneben erfolgen Prüfungen auf der Basis von Befragungen zu den wesentlichen Geschäftsfeldern, Risiken etc.

Im Rahmen der dritten Alternative (Erstellung mit umfassenden Prüfungshandlungen) erfolgt eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem Umfang, wie diese bei gesetzlicher Prüfungspflicht vorgeschrieben ist.


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