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Welche dieser Alternativen wird durch die Kreditwirtschaft zukünftig gefordert?
Solange keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, ist eine Jahresabschlussprüfung im Sinne der gesetzlichen Pflichtprüfung nicht erforderlich. Von der Kreditwirtschaft wird jedoch zunehmend eine Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung gefordert. Die schlichte Jahresabschlusserstellung ohne Prüfungshandlungen ist zukünftig nicht mehr ausreichend.
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