Unternehmergesellschaft
Pendlerpauschale
Geänderte Offenlegungsvorschriften zum 01.01.2007
Steuergutschrift für ausländische Körperschaftsteuer
Rating
Ist Ihr Jahresabschluss verlässlich?
Wovon hängt das Ratingergebnis im Wesentlichen ab?

Da jedes Kreditinstitut ein eigenes Ratingverfahren einrichten muss bzw. schon seit einiger Zeit für Kreditentscheidungen verwendet, sind die innerhalb der jeweiligen Ratingverfahren betrachteten Kennzahlen unterschiedlich. Trotz dieser unterschiedlichen Ansätze dürften die wichtigsten Kennzahlen, die im Rahmen des Ratings Eingang in die Beurteilung finden, die folgenden sein:

- Eigenkapitalquote (anhand der Handelsbilanz)
- Deckungskennzahlen wie z. B. die Anlagendeckung (anhand der Handelsbilanz)
- Fremdkapitalquote und Verschuldungsgrad (anhand der Handelsbilanz)
- Kapitalbindung und Rentabilitäten (Umsatzrentabilität, Cash flow-basierte Renditen)

Neben den Kennzahlen im Zeitpunkt des Kreditantrags werden die wichtigsten Kennzahlen auch im Rahmen einer vergangenheitsorientierten Zeitreihe analysiert, wobei sich ggf. Trends aufzeigen lassen.

Es ist davon auszugehen, dass die Großbanken zunehmend auch Branchenvergleiche der wichtigsten Kennzahlen anstreben, insoweit hängt das individuelle Ratingergebnis auch von der Entwicklung der betrachteten Kennzahlen im Vergleich zum Branchendurchschnitt ab.

Während auf der Seite der „hard facts“ im Wesentlichen Kennzahlen im Sinne einer Jahresabschlussanalyse gebildet werden, sehen die meisten Ratingsysteme auch die Beurteilung von „soft facts“ vor. Hierbei werden im Großen und Ganzen normalerweise folgende Aspekte berücksichtigt:

- Eine zeitnahe Vorlage des Jahresabschluss (maximal 12 Monate als Vorlagefrist; anderenfalls muss das Kreditinstitut ergänzende Unterlagen anfordern),

- eine hohe Zuverlässigkeit des Zahlenwerkes; z. B. die Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine prüferische Durchsicht des Abschlusses durch einen unabhängigen Dritten des wirtschaftsprüfenden Berufsstandes,

- eine möglichst umfassende Erläuterung der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahresabschluss (z. B. in einem gesonderten Teil des Erstellungsberichtes),

- die zeitnahe Vorlage von unterjährigen Monats- und Quartalsabschlüssen oder von qualifizierten betriebswirtschaftlichen Auswertungen,

- die Gesellschaftsstruktur, die Qualität des Managements, insbesondere ob eine mittel – oder langfristige Nachfolgeplanung vorliegt,

- ein effizientes und zukunftsgerichetes internes Berichtswesen / Controlling nebst Budgetierung und Nachkalkulation,

- die Wettbewerbsbedingungen im relevanten Markt und die Wettbewerbsfähigkeit des betrachteten Unternehmens, deren Innovationskraft, eingeführte Qualitätsstandards,

- der Ablauf der bisherigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere bei Überschreiten von Kreditlinien.


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