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Wie kann sich das mittelständische Unternehmen auf ein Rating seitens der Hausbank vorbereiten?
Um einzuschätzen, welche Kennzahlen und welche sonstigen Informationen im Rahmen des Ratings des jeweiligen Kreditinstitutes betrachtet werden, gilt es, möglichst frühzeitig das Gespräch mit dem entsprechenden Institut zu suchen. Nur im Dialog mit den entsprechenden Mitarbeitern des Institutes lassen sich die Bewertungskriterien des jeweiligen institutsspezifischen Ratingverfahrens ermitteln. Soweit nur unzureichende Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und ihrer Beeinflussung im Management vorliegen, sollte hier bereits ein sachkundiger Berater hinzugezogen werden.
Die im Rahmen eines Ratingverfahrens wichtigsten Kennzahlen leiten sich von den jeweiligen Jahresabschlüssen ab; die Kennzahlen lassen sich daher durch bilanzpolitische Maßnahmen im Jahresabschluss beeinflussen. Diese Beeinflussungsmöglichkeiten reichen dabei von der Nutzung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten über die Wahrnehmung von Ausweiswahlrechten bis hin zu Sachverhaltsgestaltungen wie beispielsweise das Leasing von Vermögensgegenständen oder die Abtretung von Forderungsbeständen im Rahmen des echten Factorings.
Selbstverständlich sind derartige bilanzpolitische Maßnahmen nicht als einmaliges Vorgehen zu verstehen; sie sollten wegen der häufig im Rahmen des Ratingverfahrens angewandten Mehrperioden-Betrachtung daher mittel- bis längerfristig angelegt sein. Dies nicht zuletzt auch wegen der nach einer Kreditvergabe notwendigen, laufenden Informationspflichten gegenüber dem kreditgewährenden Institut.
Neben der Beeinflussung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen im Rahmen der aktiven Nutzung der bilanzpolitischen Möglichkeiten nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften gilt es, ebenso für die „soft facts“ geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierunter können beispielsweise die Einführung eines aussagefähigen, internen Rechnungswesens, die Vorlage von verlässlichen interperiodischen Ergebnisrechnungen (z. B. Monats- und Quartalsabschlüsse mit umfassenden Erläuterungen) sowie die Einführung von rechnungslegungsbezogenden, zukunftsgerichteten Planungsrechnungen (z. B. Vorkalkulationen / Budgetierungen inkl. entsprechender Nachkalkulationen) fallen.
Daneben müssen Konzepte entwickelt werden, die die langfristige Unternehmensexistenz sichern. Hierunter fällt insbesondere die rechtliche und wirtschaftliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge, die möglichst frühzeitig zumindest in Grundzügen überdacht werden sollte.
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