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Ist Ihr Jahresabschluss verlässlich?
Sicherlich haben Sie sich schon einmal die eine oder andere der nachfolgenden Fragen gestellt:
Wie „wahr“ ist mein Jahresabschluss?
Wird die Situation des Unternehmens auf der Basis des Jahresabschlusses durch einen dritten Bilanzleser richtig eingeschätzt?
Sind alle Risiken erfasst oder laufe ich Gefahr, irgendwann „das blaue Wunder“ zu erleben?
Wäre ich mein eigener Bankkunde, würde ich meinem Unternehmen auf der Basis des Jahresabschlusses einen Kredit gewähren?
Falls Sie bei diesen Fragen Bedenken haben, so geht es Ihnen ähnlich wie einer Vielzahl von Bilanzlesern, die auf der Basis Ihres Jahresabschlusses Ihr Unternehmen einschätzen müssen, allen voran die Kreditsachbearbeiter, wenn es um die Gewährung von Darlehen geht.
Sie werden jetzt sicherlich denken: Die Banken haben doch genügend Daten von anderen Unternehmen der gleichen Branche, um mein Unternehmen einschätzen zu können. Dies wird in dem einen oder anderen Fall tatsächlich so sein, bedenken Sie jedoch, dass Sie Ihr Unternehmen und sein Umfeld sicherlich am besten kennen!
In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend gezeigt, dass die bisher angewandten recht pauschalen Einschätzungen der Unternehmen und deren wirtschaftliche Entwicklung durch die Banken zu allgemein formuliert waren. Bestimmt haben Sie durch die Presse und / oder vielleicht schon von Ihrem Bankberater erfahren, dass die Vergaberichtlinien der Banken alsbald umgestellt werden sollen. Ziel der neuen Vergaberichtlinien (die mit dem Schlagwort „BASEL II“ in jüngster Zeit für Irritationen in der Wirtschaftspresse sorgen) ist es, auf der Basis einer möglichst individuellen Beurteilung des Kreditengagements die Darlehensgewährung vorzunehmen. Mit anderen Worten: Die Risiken, die mit einer Kreditgewährung an Ihr Unternehmen aus Sicht der Bank verbunden sind, werden möglichst individuell erfasst.
Was heißt dies nun für Ihren Jahresabschluss?
Die Kreditinstitute sind durch die zuständigen Aufsichtsbehörden angewiesen, insbesondere bei einem Kreditengagement von mehr als € 250.000,00, umfangreiche Dokumentation zum Kreditnehmer anzufordern. Selbstverständlich sollten diese Dokumente zeitnah sein und so ausreichend / vollständig vorliegen, dass eine Risikoeinschätzung seitens der Bank jederzeit möglich ist.
Aus den entsprechenden Vergaberichtlinien ergibt sich weiterhin, dass ein Jahresabschluss, der von einem Steuerberater auf der Basis der von ihm geführten Bücher erstellt wurde, nicht mehr ausreichend ist. Für die Bank bedeutet dies, dass ergänzende Unterlagen zu diesem Jahresabschluss angefordert werden müssen.
Wie lässt sich dennoch aus dem Jahresabschluss, den Ihr Steuerberater erstellt, eine hinreichende Dokumentation erstellen, die den zukünftig erhöhten Anforderungen der Banken entspricht?
Die einschlägigen Berufsrichtlinien sehen vor, dass verschiedene Möglichkeiten bestehen, die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses zu bestätigen:
1. Erstellung des Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen
2. Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen
3. Erstellung des Jahresabschlusses mit umfassenden Prüfungshandlungen
In der Praxis hat sich insbesondere für die Fälle, in denen Steuerberater den Jahresabschluss auf der Grundlage der von Ihnen durchgeführten, laufenden Buchführungsarbeiten erstellen die erste der oben aufgeführten Alternativen durchgesetzt.
Diese wird aber in naher Zukunft nicht mehr ausreichend sein; zudem besteht schon heute die Tendenz, dass die Kreditbranche weitergehende Urteile zum Jahresabschluss fordert.
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