Für Ihre Sicherheit.

Wirtschaftsprüfung:

Schwerpunkt auf Pflicht- und Sonderprüfungen

Im Tätigkeitsgebiet Wirtschaftsprüfung befasst sich die Kanzlei Dr. Stollenwerk insbesondere mit klassischer Wirtschaftsprüfung, Sonderprüfungen und Unternehmensbewertungen.

In der klassischen Wirtschaftsprüfung geht es zunächst um die gesetzlichen Pflichtprüfungen von meist mittelgroßen Unternehmen in den Rechtsformen GmbH, GmbH & Co KG und AG. Sie haben die Prüfung der von den Mandantenunternehmen aufgestellten handelsrechtlichen Jahresabschlüssen mit Lagebericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang zum Ziel. Das Arbeitsergebnis wird in einem Bericht mit uneingeschränktem bzw. eingeschränktem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Daneben übernehmen wir freiwillige Prüfungen kleinerer Gesellschaften in den genannten Rechtsformen. Diese Prüfungen konzentrieren sich auf die Buchhaltung sowie auf die Mitwirkung bei der endgültigen Aufstellung eines Jahresabschlusses.

Sonderprüfungen werden von uns zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht (z.B. jährliche Prüfungen aufgrund der Makler- und Bauträgerverordnung) oder auf eigenen Wunsch einer Gesellschaft vorgenommen. In Sondersituationen führen wir z.B. Gründungs-, Nachgründungs- und Vertragsprüfungen durch.

Die Durchführung von Unternehmensbewertungen bzw. der Bewertung von Unternehmensteilen erfolgt aus unterschiedlichen Anlässen heraus. Diese können z.B. ein beabsichtigter Firmenkauf oder -verkauf sein, die Verschmelzung zweier Unternehmen, der Einstieg neuer Gesellschafter oder der Abfindungsbedarf beim Ausscheiden bisheriger Eigentümer.