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Geänderte Offenlegungsvorschriften zum 01.01.2007
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Geänderte Offenlegungsvorschriften zum 01.01.2007

Sicherlich haben Sie bereits der Tagespresse entnommen, dass durch das EHUG* ab dem 1. Januar 2007 geänderte Offenlegungsmodalitäten zu beachten sind.

Mit der vorgenannten Gesetzesänderung wurde das elektronische Unternehmensregister eingeführt. Zukünftig sollen alle publizitätspflichtigen Unterlagen direkt via Internet für die Öffentlichkeit zugänglich werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind ab dem 01.01.2007 alle publizitätspflichtigen Unternehmen verpflichtet, ihren Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister zu veröffentlichen.

Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist, dass in den vergangenen Jahren ein großer Teil der deutschen Unternehmen ihren Publizitätspflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist. Dies war - nach alter Rechtslage - insoweit unproblematisch, als die Registergerichte nur auf Anfrage eines Dritten die Offenlegung einforderten, was in Praxis selten geschah.

Nach der ab 01.01.2007 geltenden Rechtslage sind nun alle publizitätspflichtigen Unternehmen verpflichtet, ihren Offenlegungspflichten nachzukommen. Denn: Nunmehr wird die Offenlegung durch das Ministerium für Justiz überwacht; es drohen zudem nicht unerhebliche Ordnungsgelder im Fall einer nicht erfolgten oder nicht ordnungsgemäßen Offenlegung.

Da diese Gesetzesänderung doch eine Vielzahl von Unternehmen betrifft, werden nachfolgend die Regelungen im Einzelnen erläutert:

 

* EHUG - Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 27.09.2006.