Wer ist offenlegungspflichtig?
Folgende Unternehmen sind offenlegungspflichtig:
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA),
- eingetragene Genossenschaften,
- Personengesellschaften, soweit sie keine natürliche Person als Vollhafter haben (insbesondere die GmbH & Co. KG),
- nach PublG zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen (= Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 65 Mio. €, Umsatzerlösen von über 130 Mio. € und durchschnittlich über 5.000 Mitarbeiter).
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