Unternehmergesellschaft
Pendlerpauschale
Geänderte Offenlegungsvorschriften zum 01.01.2007
Steuergutschrift für ausländische Körperschaftsteuer
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Ist Ihr Jahresabschluss verlässlich?

Wie ist offen zu legen?

Grundsätzlich sollen alle offenlegungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form beim Unternehmensregister abrufbar sein.

Daher soll die Offenlegung zukünftig auch in elektronischer Form erfolgen. Die Offenlegung führt dabei weiterhin der Bundesanzeigerverlag durch.

Die Einreichung der offen zu legenden Unterlagen beim Handelsregister ist damit zum 01.01.2007 ersatzlos entfallen.

Im Gegenzug sind die offen zu legenden Unterlagen ab dem 01.01.2007 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH einzureichen. Dies kann durch Versand der Unterlagen in Papierform als auch durch Bereitstellung der Unterlagen auf elektronischem Wege erfolgen (siehe hierzu nachfolgend unter Punkt 6).


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