Unternehmergesellschaft
Pendlerpauschale
Geänderte Offenlegungsvorschriften zum 01.01.2007
Steuergutschrift für ausländische Körperschaftsteuer
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Ist Ihr Jahresabschluss verlässlich?

Wann sind die Unterlagen zu veröffentlichen?

Die offen zu legenden Unterlagen sind nach Vorlage an die Gesellschafter, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres seit Bilanzstichtag zur Offenlegung einzureichen. Dies entspricht der bisherigen Rechtslage.

Da die Gesetzesänderung bereits zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, muss der Jahresabschluss zum 31.12.2006 bereits im Unternehmensregister offen gelegt werden. Die Veröffentlichung im Unternehmensregister (im Internet) muss daher bis spätestens zum 31.12.2007 erfolgen.


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