Was ist im Rahmen der Veröffentlichung zu tun? Welche Kosten entstehen?
Die Veröffentlichung kann derzeit auf zwei verschiedenen Arten erfolgen:
a) durch Einsendung der offen zu legenden Unterlagen in Papierform
Die Veröffentlichung verursacht Kosten in Höhe von ca. 40,00 € pro DIN A 4 - Seite (so die Information des Bundesanzeigers). Damit ist der Versand der offenlegungspflichtigen Unterlagen in Papierform am teuersten.
b) durch Bereitstellung der offen zu legenden Unterlagen in Dateiform über das Internet
Die offen zu legenden Unterlagen können auch per EDV an den Bundesanzeigerverlag gesandt werden. Hierzu wird allerdings eine Registrierung beim Bundesanzeiger notwendig.
Nach Registrierung ist es möglich, die zu veröffentlichen Unterlagen per Internet dem Bundesanzeiger zur Verfügung zu stellen. Dabei sind die Dateiformate doc, xls, rtf, xml möglich.
Die Kosten der Einsendung über das Internet hängen vom Dateiformat der übersandten Unterlagen ab.
Werden Dateien als Word- oder Exceldateien (doc, xls oder rtf) zur Verfügung gestellt, berechnet der Bundesanzeiger neben dem Grundpreis von € 30,00 für kleine Gesellschaften und € 40,00 für mittelgroße und große Gesellschaften einen Zeichenpreis von 1,50 Cent bzw. 2,25 Cent.
Werden die Dateien in Form einer zusammengefassten XML-Datei dem Bundesanzeiger zur Verfügung gestellt, bietet der Bundesanzeiger Pauschalpreise in Höhe von € 55,00 für kleine Gesellschaften und € 80,00 für mittelgroße Gesellschaften an.
zurück
|