Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Auszahlung des Erstattungsbetrages zu rechnen?
Die Finanzämter sind angewiesen, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.
Offiziell wird diese schnelle Rückzahlung als „konjunkturpolitische Impulssetzung“ von der Bundesregierung angepriesen. Allerdings dürfte auch die Tatsache, dass die Steuererstattungen ab 1.4.2009 mit monatlich 0,5 % seitens der Finanzverwaltung verzinst werden müssten, bei dieser Entscheidung eine gewichtige Rolle gespielt haben. Denn laut Abgabenordnung beginnt der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
zurück
|