Selbstanzeige?

Eine schwierige und komplexe Entscheidung ist es, in den Fällen dem Finanzamt nicht gemeldeter Einkünfte zu beurteilen, ob und ggf. in welchem Umfang eine Selbstanzeige der richtige und angeratene Weg ist.

Die Selbstanzeige bietet dem Steuerbürger die Möglichkeit, dem Finanzamt bisher nicht offenbarte Einkünfte strafbefreiend nach zu melden.

In nahezu allen Fällen stellen sich Fragen der Verjährung. Dabei ist die strafrechtliche Verjährung von der in aller Regel sehr viel längeren steuerlichen Verjährung streng zu unterscheiden. Die Antworten können nur anhand einer genauen Durchsicht der zu beurteilenden wirtschaftlichen Sachverhalte erarbeitet werden. Erfahrung, Sorgfalt und ein gewisser Zeitaufwand ist hierfür unerlässlich.

Für eine geglückte strafbefreiende Selbstanzeige muss der Steuerbürger - bevor das Finanzamt die Tat entdeckt - alle nicht erklärten Einkünfte offenbaren. Hier ist ein erfahrener fachkundiger Berater zur Sicherung der Interessen des Steuerbürgers wichtig, da Fehler bei der Selbstanzeige i. d. R. nicht geheilt werden können. Mit nicht heilbaren Fehlern behaftete Selbstanzeigen führen nicht zur Strafbefreiung.

Aufgrund für sehr unterschiedliche wirtschaftliche bzw. rechtliche Situationen und Größenordnungen erfolgreich durchgeführter Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren verfügen wir über die notwendige Erfahrung, Sie optimal durch die schwierige Materie zu begleiten. Gerne stehen wir Ihnen in einem solchen Verfahren bei und führen Sie sicher durch die Fallstricke der Selbstanzeige. Insbesondere prüfen wir vorab, ob in Ihrem individuellen Fall die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige vorliegen oder nicht.