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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Anrechnung von ausländischer Körperschaftsteuer bei Auslandsdividenden auf die deutsche Einkommensteuer 1990 - 2000
Möglicherweise haben Sie aus der Tagespresse der vergangenen Wochen entnommen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich ein entscheidendes Urteil zur Besteuerung von ausländischen Dividendeneinkünften gefällt hat.
Auf Basis dieses Urteils können deutsche Kapitalanleger unter bestimmten, im Einzelfall aber noch zu klärenden Voraussetzungen die im Ausland auf ihre Auslandsdividenden angefallene ausländische Körperschaftsteuer im Rahmen ihres deutschen Einkommensteuerbescheides anrechen.
Derzeit ist davon auszugehen, dass die Anrechnung rückwirkend für die Jahre 1990 bis 2000 beantragt werden kann. Dies dürfte gerade für diejenigen Kapitalanleger relevant sein, die in diesen Jahren erhebliche Dividenden von ausländischen (europäischen) Kapitalgesellschaften erhalten haben.
Zum Hintergrund dieser Entscheidung habe ich die wesentlichen Informationen nachfolgend zusammengestellt:
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