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Entscheidung des EuGH zur Anrechnung von Körperschaftsteuer auch bei ausländischen Dividenden
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 06.03.2007 die unterschiedliche Behandlung von ausländischen Dividenden im Vergleich zu denen von inländischen Kapitalgesellschaften gerügt. Nach Auffassung des EuGH wird damit eine Ungleichheit geschaffen, die mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist, insbesondere in Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit.
Da der EuGH nur für den Rechtsraum der europäischen Union eine Entscheidung treffen kann (im Urteilsfall war der deutsche Anteilseigner an Kapitalgesellschaften in Dänemark und den Niederlanden beteiligt), betrifft das Urteil daher im Wesentlichen Dividendenzahlungen von Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz innerhalb der europäischen Union haben.
Da die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Dividenden mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens beendet wurde, betrifft das Urteil nur den Bezug von ausländischen Dividenden in den Jahren von 1990 (= Inkrafttreten der Richtlinie zur Kapitalverkehrsfreiheit) bis 2000 (ab 2001 galt für ausländische Dividenden bereits das Halbeinkünfteverfahren, mit welchem das alte Anrechnungsverfahren für inländische Dividenden abgeschafft wurde).
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