Unternehmensteuer-
reform 2008


Abgeltungsteuer

Erbschaftsteuerreform

Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 %

Mit dem Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Deutschland zu verbessern, wird der Körperschaftsteuersatz von derzeit 25 % auf künftig 15 % gesenkt. Der Solidaritätszuschlag wird unverändert in Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben. Zusammen mit den unter VII. erläuterten Änderungen des Gewerbesteuergesetzes reduziert sich die steuerliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften bei einem unterstellten Gewerbesteuerhebesatz von 400 % damit um knapp 9 Prozentpunkte von derzeit 38,65 % auf künftig 29,83 %.

Bei einem Hebesatz von 490 % (z. B. München) sinkt die Gesamtsteuerbelastung von 40,86 % auf 32,98 %; bei einem Hebesatz von 240 % (z. B. Grünwald) reduziert sich die Gesamtbelastung von 34,26 % auf 24,23 %. Der abgesenkte Körperschaftsteuersatz von 15 % ist erstmals auf Gewinne, die im Veranlagungszeitraum 2008 erzielt werden, anzuwenden.


zurück