Einführung von Regelungen für Wertpapierleihe-Transaktionen
Die Möglichkeiten für den steueroptimierten Einsatz von sog. Wertpapierleihegeschäften, die sich nach dem Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer vom Anrechungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren ergeben haben, wurden abgeschafft.
Vorteile konnten z. B. aus der Leihe von Aktien aus dem Handelsbestand von Banken über den Dividendenstichtag erzielt werden. Durch das Leihegeschäft geht grundsätzlich das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien auf den Entleiher über; dieser kann die Dividende zu 95 % steuerfrei vereinnahmen. Bei den Kreditinstituten wären die Dividenden hingegen voll steuerpflichtig gewesen. Die Kompensationszahlung an die Bank für die entgangene Dividende sowie die Leihegebühr konnte der Entleiher nach dem alten Recht als Betriebsausgabe abziehen und sich so einen steuerlichen Vorteil verschaffen. Der Betriebsausgabenabzug wird nun bei Wertpapierleihegeschäften beim Entleiher versagt, wenn er eine Dividende erhalten hat. Eine ähnliche Gestaltung in Form eines Tauschs von Wertpapieren mit voll steuerpflichtigen Erträgen (z. B. Schuldverschreibungen) gegen Anlagen mit begünstigten Erträgen (Aktien) kann ebenfalls durch die Neuregelung nicht mehr zu Steuervorteilen führen.
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