Unternehmensteuer-
reform 2008


Abgeltungsteuer

Erbschaftsteuerreform

Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens – Einführung eines Teileinkünfteverfahrens

Das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft und bei Einkünften im Privatvermögen durch die Abgeltungsteuer (vgl. dazu B.) und im Betriebsvermögen von Personenunternehmen durch ein Teileinkünfteverfahren ersetzt. Veräußerungsgewinne von zu mindestens 1 % beteiligten Gesellschaftern im Privatvermögen unterliegen ebenfalls dem Teileinkünfteverfahren. Das Teileinkünfteverfahren sieht vor, dass Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht mehr zu 50 %, sondern nur noch zu 40 % steuerfrei sind. Korrespondierend wird der Betriebsausgabenabzug dann nicht mehr in Höhe von 50 %, sondern von 60 % zugelassen.

Wie bereits das Halbeinkünfteverfahren kommt auch das Teileinkünfteverfahren bei der Gewerbesteuer im Fall von Veräußerungsgewinnen zur Anwendung. Bei Gewinnausschüttungen erfolgt bei Vorliegen der Schachtelvoraussetzungen eine vollumfängliche Steuerfreistellung. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sind die Ausschüttungen weiterhin vollumfänglich gewerbesteuerpflichtig.

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften sowie Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften bleiben im Ergebnis zu 95 % steuerfrei.

Hinweis: Durch die Einführung des Teileinkünfteverfahrens werden Veräußerungsgewinne von und Ausschüttungen an Personenunternehmen (Einzelunternehmen, GmbH & Co. KG) sowohl gegenüber Kapitalgesellschaften als auch Direktinvestitionen aus dem Privatvermögen benachteiligt. In derartigen Konstellationen ist insbesondere über das Vorziehen von ohnehin geplanten Gewinnausschüttungen nach 2008 nachzudenken. Die neuen Regeln sind ab dem Veranlagungszeitraum 2009 anwendbar.


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