Abschaffung der degressiven Abschreibung
Die degressive Abschreibung (das dreifache der linearen AfA bis maximal 30 %) wird für nach dem 31. 12. 2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter abgeschafft. Für ab dem 1. 1. 2008 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter ist nur noch die lineare Abschreibung zulässig.
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