Unternehmergesellschaft
Pendlerpauschale
Geänderte Offenlegungsvorschriften zum 01.01.2007
Steuergutschrift für ausländische Körperschaftsteuer
Rating
Ist Ihr Jahresabschluss verlässlich?

Die Unternehmergesellschaft

Seit dem 1. November 2008 ist es in Deutschland möglich, eine so genannte „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“- im folgendem: „UG“ genannt -  zu gründen. Sie stellt keine neue Rechtsform dar, sondern wird als Sonderform der GmbH eingestuft.  Zur Unterscheidung zur regulären GmbH muss die UG in ihrer Firma die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder die Abkürzung „UG (haftungsbeschränkt)“ führen.

Die UG ist die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf die englische „Limited“. Unternehmensgründer sollen auch hierzulande die Möglichkeit haben, eine Kapitalgesellschaft mit nur 1 € Stammkapital „preiswert, schnell und unkompliziert“ zu gründen. Intention des Gesetzgebers war bei Einführung der UG auch, Existenzgründern mit wenig Startkapital den Einstieg in die GmbH zu erleichtern, um die UG später in eine reguläre GmbH umzufirmieren.

Aus steuerlicher Sicht wurde durch Einführung der UG ein großer Gestaltungspielraum geschaffen. Konnten die steuerlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft früher aufgrund Kapitalmangels nicht in Anspruch genommen werden, ist es nun möglich mit wesentlich geringerem Kapital eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Empfiehlt es sich hingegen aus steuerlicher oder haftungsrechtlicher Sicht eine Personengesellschaft zu gründen, besteht nun die Möglichkeit mit wesentlich geringerem Kapital eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zu errichten.

Die UG und ihre Gesellschafter werden steuerlich grundsätzlich wie eine „normale“ GmbH behandelt. Ebenso gelten auch die gleichen Buchführungs-, Bilanzierungs- und Publizitätsvorschriften.

Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Punkte zur UG zusammengestellt: