Wie hoch sollte das Stammkapital der Unternehmergesellschaft sein?
Die UG muss mindestens ein Stammkapital von 1 € ausweisen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach jeder Geschäftsanteil auf volle Euro lauten muss. Die Gesellschafter können jedoch freiwillig auch ein höheres Stammkapital festlegen. Dieses darf bei Gründung allerdings höchstens 24.999 € betragen. In der Praxis ist jedoch davon auszugehen, dass kaum UG mit einem Stammkapital von über 12.500 € gegründet werden. Denn statt sofort 12.500 € oder mehr für die Eintragung einer UG aufzubringen, ist zu erwarten, dass viele Gründer eher eine reguläre GmbH mit dem gesetzlichen Mindestkapital von 25.000 € gründen und von der Möglichkeit der Halbeinzahlung Gebrauch machen werden. Es ist also zu erwarten, dass der größte Teil der UG ein Stammkapital zwischen 1 € und 12.499 € ausweisen werden.
Theoretisch ist es somit möglich, eine Ein-Personen UG mit einem Stammkapital in Höhe von 1 € zu gründen. Dies ist jedoch nicht praktikabel, da bei diesem Stammkapital die UG bereits zahlungsunfähig und überschuldet wäre, wenn sie nur die Gründungskosten übernehmen würde. Sollte die UG nicht innerhalb kürzester Zeit (drei Wochen) nach Eintritt dieser Situation über den Gründungskosten liegenden Einnahmen realisiert haben, müsste der Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 S. 1 InsO sogleich Insolvenzantrag stellen. Diese drohende “Gefahr“ hat der Gesetzgeber bereits gesehen und hat diesen Umstand in dem zur Gründung einer UG zur Verfügung gestellten Musterprotokoll berücksichtigt: Gemäß Ziffer 5 des Musterprotokolls ist der Gründungsaufwand nur bis zur Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft, darüber hinaus von den Gesellschaftern zu tragen.
Um eine Überschuldung der neu gegründeten UG zu vermeiden, ist es daher notwendig, diese mit einer ausreichenden Kapitalausstattung auszurüsten. Seriöse Gründer sollten ihre Gesellschaft mit so viel Eigenkapital ausstatten, dass die Gesellschaft aus eigener Kraft überlebensfähig ist.
Hilfreich in diesem Zusammenhang ist ein Blick nach Frankreich bzw. England. In beiden Ländern ist es bereits seit längerer Zeit möglich, haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften mit niedrigem Stammkapital zu gründen. So betrug in Frankreich bei den „Ein-Euro-GmbH (S.A.R.L. à 1 Euro)“ das durchschnittliche Stammkapital zwischen 2.400 – 3.000 €, während in England das durchschnittliche Kapital bei den Private Companies Limited by Shares rd. 700 € betrug. Bei den derzeit in Deutschlang gegründeten Unternehmergesellschaften hat sich das durchschnittliche Stammkapital bei rd. 900 – 1.000 € eingependelt.
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