Unterm Strich
besser beraten.

Lohnbuchhaltung - auch digital
Mit der Lohnbuchhaltung werden für Sie die Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der ständige Kontakt mit den Krankenkassen und dem Finanzamt übernommen.

Die Kanzlei Dr. Stollenwerk arbeitet überwiegend mit der zertifizierten Cloud-Anwendung "DATEV Unternehmen online" in einem durchgängig digitalen Prozess. Mandanten, die bislang nicht mit digitaler Lohnbuchhaltung arbeiten, werden auf Wunsch an das Vorgehen herangeführt.

Hierzu zählen:

  • Einrichtung der Lohnbuchhaltung
  • Pflege der Personalstammdaten
  • Führen der Jahreslohnkonten
  • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernis (DEÜV-Meldung der Beitragsnachweise an die Krankenkasse und Lohnsteueranmeldung)
  • Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Berechnungen von Nettoauszahlungen und Abzügen sowie von Urlaubsgeld, Tantiemen und einmaligen Bezügen
  • Erstellung von Erstattungsanträgen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und Entgeltbescheinigungen
  • Bescheinigungen für die Berufsgenossenschaft