Zahlungen in Höhe von 50.000 € bzw. rund 1,3 Mio. € sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder.
Praxis-Beispiel:
Ein Unternehmen, das an einer GmbH beteiligt ist, zahlte den beiden Prokuristen der GmbH Beträge von 50.000 € bzw. rund 1,3 Mio. €…
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