Eine Ausbildung, z. B. zum Rettungshelfer, ist eine Berufsausbildung. Die Aufwendungen für eine nachfolgende (teure) Ausbildung, z. B. zum Verkehrsflugzeugführer, sind daher als (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar.
Praxis-Beispiel:
Der Kläger…
Weiterlesen