Eine korrekt erstellte Bilanz ist nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten wichtig. Sie ermöglicht Ihnen als Unternehmer, einen stichtagsbezogenen Überblick über die Mittelherkunft (Passivseite der Handelsbilanz) und die Mittelverwendung (Aktivseite der Handelsbilanz) zu behalten. Mit der Bilanz wird der buchmäßige Unternehmenswert – der Anteil des Eigenkapitals auf der Passivseite – dokumentiert. Die Bilanz ist auch Dreh- und Angelpunkt für die Beziehung zur Hausbank sowie zu anderen Geldgebern. So wird beispielsweise die Aufnahme eines Bankdarlehens ohne eine aktuelle Handelsbilanz stets unmöglich sein.
Zu den wichtigsten Tätigkeiten der Kanzlei Dr. Stollenwerk für die betriebliche Bilanzerstellung zählen:
- Erstellung von Abschlussbuchungen
- Erstellung der Bilanz selbst
- Ableitung einer eigenen Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
- Erstellung von steuerlichen Sonder- und Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften
- Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
- Erstellung des Anhangs
- Berechnung wirtschaftlicher Kennziffern (z.B. anhand einer Cash-Flow-Rechnung)
- Erstellung einer Kapitalflussrechnung
- Offenlegung/ Hinterlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger
- Erstellung der E-Bilanz mit elektronischer Übermittlung an das Finanzamt (für alle nach dem 31.12.2012 begonnenen Wirtschaftsjahre)
- Korrespondenz mit dem Finanzamt