Jedes Unternehmen ist unabhängig von seiner Rechtsform zur Abgabe von betrieblichen Steuererklärungen verpflichtet. Hierzu zählen unter anderem die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und bei Kapitalgesellschaften zudem die Körperschaftsteuererklärung.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Kanzlei Dr. Stollenwerk im Rahmen Ihrer betrieblichen Steuererklärungen zählen:
- Erstellung der Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
- Erstellung der Körperschaftsteuererklärung
- Erstellung einheitlicher und gesonderter Feststellungserklärungen (sind für alle Fälle von Personengesellschaften erforderlich)
- Optimierung des Jahresabschlussergebnisses durch Ausnutzung steuerlicher Wahlmöglichkeiten
- Prüfung der Steuerbescheide auf Richtigkeit und Vollständigkeit
- Korrespondenz mit dem Finanzamt