Privatpersonen können zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr verpflichtet sein: ab 2019 (für das Steuerjahr 2018) bis zum 31. Juli. Früher galt noch der Stichtag 31. Mai. Schnell wird dies zu einer zeitraubenden und unüberwindbar scheinenden Herausforderung. Die Kanzlei Dr. Stollenwerk zeigt Ihnen den Weg durch den Steuerdschungel und sorgt für eine korrekte und möglichst niedrige Steuerbelastung. Ein weiterer Vorteil: Mit der Beauftragung der Kanzlei verlängert sich – von besonderen Fällen abgesehen – die Abgabefrist automatisch: ab 2019 bis zum 28. Februar des Folgejahres (also bis zum 28.02.2020 für das Steuerjahr 2018). Früher galt bei der Beauftragung eines Steuerberaters noch eine Abgabefrist bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
Die Leistungen im Überblick:
- Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Anlagen
- Erstellung von gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungen (z.B. bei Grundstücksgemeinschaften)
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
- Hilfe bei Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten
- Prüfung der Steuerbescheide auf Richtigkeit und Vollständigkeit
- Korrespondenz mit dem Finanzamt